Vorhin wurde dieses „Spiegel“-Interview veröffentlicht: https://m.spiegel.de/panorama/gesellschaft/sterbehilfe-warum-ein-arzt-verfassungsbeschwerde-erhoben-hat-a-1262945.html
Darin äußert Herr Dr. de Ridder:
„Ich klage gegen Paragraf 217, weil ich der Meinung bin, dass jedem Menschen das Recht zugestanden werden sollte, sein Leben eigenverantwortlich so zu beenden, wie es seiner Vorstellung von sich selbst entspricht. (…)
Und die Entscheidung, wie lange ein Kranker sein Leiden zu ertragen hat, steht doch keinem anderen zu außer ihm selbst.“
Ich erhoffe mir im Namen seiner Sache viel Erfolg. Die sechs Verfassungsbeschwerden sind imho in Gänze unterstützenswert.
VVN